Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.2016 - 1 B 55.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11727
BVerwG, 13.05.2016 - 1 B 55.16 (https://dejure.org/2016,11727)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2016 - 1 B 55.16 (https://dejure.org/2016,11727)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 1 B 55.16 (https://dejure.org/2016,11727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 S 1 RuStAG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Ausschlussgrund nach § 11 Satz 1 RuStAG

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerungsanspruch eines Bewerbers bei Vorliegen eines einbürgerungsschädlichen Verhaltens in der Vergangenheit

  • rewis.io

    Ausschlussgrund nach § 11 Satz 1 RuStAG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerungsanspruch eines Bewerbers bei Vorliegen eines einbürgerungsschädlichen Verhaltens in der Vergangenheit

  • rechtsportal.de

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Einbürgerungsanspruch eines Bewerbers bei Vorliegen eines einbürgerungsschädlichen Verhaltens in der Vergangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwendung früherer einbürgerungshindernder Aktivitäten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2016 - 1 B 55.16
    Der seinerzeit für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits mit Urteil vom 20. März 2012 (5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 Rn. 47) entschieden, welche Grundsätze für die Berücksichtigung eines zurückliegenden Verhaltens maßgeblich sind, von dem sich der Einbürgerungsbewerber nicht distanziert.

    Er muss jedoch nicht seine in der Vergangenheit liegenden Handlungen bedauern, als falsch bzw. irrig verurteilen oder ihnen abschwören (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 Rn. 47).

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2016 - 1 B 55.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 20.02.2018 - 1 B 3.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Unterstützung einer

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, ob eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 Rn. 20; Beschluss vom 13. Mai 2016 - 1 B 55.16 - InfAuslR 2016, 300 Rn. 5), ohne dass das Tatbestandsmerkmal der Unterstützung bei Verwirklichung vom Einzelfall abstrahierender Umstände "zwangsläufig vorliegen muss", wie das die Beschwerde als Frage formuliert.
  • OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bf 303/20

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband;

    Ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 20.2.2018, 1 B 3/18, juris Rn. 5; Beschl. v. 13.5.2016, 1 B 55/16, Inf-AuslR 2016, 300, juris Rn. 5; Urt. v. 20.3.2012, a.a.O., juris Rn. 20).

    Der Ausländer muss in jedem Fall einräumen oder zumindest nicht bestreiten, in der Vergangenheit eine Bestrebung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG unterstützt zu haben (BVerwG, Urt. v. 20.3.2012, 5 C 1.11, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 47; Beschl. v. 13.5.2016, 1 B 55/16, InfAuslR 2016, 300, juris Rn. 4; OVG Hamburg, Urt. v. 2.12.2021, 5 Bf 294/19, juris Rn. 77).

  • VG Köln, 17.11.2017 - 10 K 1106/15
    Auch wenn jeder Anhaltspunkt für sich genommen nicht genügt, so reicht es aus, dass die Gesamtschau aller vorhandenen Anhaltspunkte die Annahme entsprechender Bestrebungen oder ihre Unterstützung rechtfertigt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.05.2016 - 1 B 55/16 -, juris; VG Köln, Urteil vom 13.04.2011 - 10 K 201/10 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.05.2016 - 1 B 55.16 -, InfAuslR 2016, 300, juris, Rn. 4 m. w. N.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht